WEG-Verwaltung

Hohe Qualifikation, ständige Weiterbildung, langjährige Erfahrung und hohes Engagement machen uns zu einem starken Partner.

Dipl.-Kfm. Andreas Hentschel Haus- und WEG-Verwalter (IHK), Dipl.-Kff. Ellen Burkhardt

Kernbereich der Haus- und WEG-Verwaltung ist die Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Nach § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) zählen hierzu das Grundstück und das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen die:
– Kaufmännische
– Technische
– Im weitesten Sinne rechtliche
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Schlüsselrolle

"Die Hausgeldabrechnung"

Unsere Hausgeldabrechnung ist übersichtlich und transparent. Sie ermöglicht jedem Eigentümer (nicht „nur“ dem Beirat!) Auskunft über sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu erhalten.

In Essen kennen wir uns aus.
BCB Hausverwaltung Essen

Auszug aus Unserem Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Einberufung / Leitung von Eigentümer*innenversammlungen sowie Fertigung der Niederschriften gemäß § 24 WEG.

  • Vorlage der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans zur Beschlussfassung in der ordentlichen Versammlung.
  • Fristgerechter Versand des Versammlungsprotokolls.
  • Vollzug der Versammlungsbeschlüsse und Überwachung der bestehenden Gemeinschafts- bzw. Hausordnung.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von bestehenden Arbeits-, Anstellungs- bzw. Dienstverträgen mit Gebäudemanagement, Reinigungs- oder sonstigen Dienstkräften.
  • Herbeiführung von Beschlüssen über den Abschluss aller sonstigen Verträge, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Anlage notwendig sind (Wartungs-, Kontroll- und Prüfungsverträge, Ver- und Entsorgungsverträge, Versicherungsverträge, Verträge zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen bzw. Verkehrssicherungspflichten, sonstige Lierfungs- und Dienstleistungsverträge.
  • Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarfs.
  • Durchführung einer geordneten Kontenführung und Verwaltung der eingenommenen Gelder. Die Konten sind als offene Fremdgeldkonten zu führen.
"Für die Verwaltung von Immobilien ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung.
Gerne stelle ich mich Ihnen bzw. Ihrer Gemeinschaft persönlich vor.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Denn nichts geht über ein persönliches Gespräch.

Natürlich kostenlos und für Sie unverbindlich."
Dipl.-Kfm. Andreas Hentschel
Haus- und WEG-Verwalter (IHK) | Immobilienmakler

Immer für Sie da!