Sondereigentumsverwaltung

Dipl.-Kfm. Andreas Hentschel Haus- und WEG-Verwalter (IHK), Dipl.-Kff. Ellen Burkhardt

Die Sondereigentumsverwaltung erstreckt sich auf die Verwaltung des Sondereigentums (Eigentumswohnung): Sie umfasst die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen einer Eigentumswohnung. Die Sondereigenumsverwaltung ist quasi eine reduzierte Form der Mietverwaltung. Von vermietenden Eigentümer*innen wird oftmals der WEG-Verwalter auch mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt. Dies bietet den Vorteil, dass die Verwaltung mit dem Objekt und dessen Gegebenheiten bestens vertraut ist.

Je nach Inhalt des Verwaltervertrages gehören im Wesentlichen zum Umfang der Tätigkeiten die:
– Kaufmännische
– Technische
– Im weitesten Sinne rechtliche
Verwaltung des Sondereigentums.

Auszug aus unserem Leistungskatalog für die Sondereigentumsverwaltung

  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietenden.
  • Ansprechpartner für  den Mietenden; gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietenden.
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen.
  • Überwachung des Mieteingangs.
  • Mietinkasso und  Geltendmachung Ansprüche aus  den  Mietverhältnissen.
  • Führung der Mietkautionen.
  • Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen.
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelgege.
  • Erstellung einer Abrechnung für den/die Hauseigentümer*in.
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturaufträge.
BCB Hausverwaltung Essen
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Dipl.-Kfm. Andreas Hentschel
Haus- und WEG-Verwalter (IHK) | Immobilienmakler

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