Die Sondereigentumsverwaltung erstreckt sich auf die Verwaltung des Sondereigentums (Eigentumswohnung): Sie umfasst die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen einer Eigentumswohnung. Die Sondereigenumsverwaltung ist quasi eine reduzierte Form der Mietverwaltung. Von vermietenden Eigentümer*innen wird oftmals der WEG-Verwalter auch mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt. Dies bietet den Vorteil, dass die Verwaltung mit dem Objekt und dessen Gegebenheiten bestens vertraut ist.
Je nach Inhalt des Verwaltervertrages gehören im Wesentlichen zum Umfang der Tätigkeiten die:
– Kaufmännische
– Technische
– Im weitesten Sinne rechtliche
Verwaltung des Sondereigentums.