Die Mietverwaltung erstreckt sich grundsätzlich auf die Verwaltung der gesamten Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).
Je nach Inhalt des Verwaltervertrages gehören im Wesentlichen zum Umfang der Tätigkeiten die:
– Kaufmännische
– Technische
– Im weitesten Sinne rechtliche
Verwaltung des Objekts.